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Die Grafen von Grüningen-Landau
(Mitte 13. bis Anfang des 15. Jahrhunderts) Quelle: Das Haus Württemberg - Ein biographisches Lexikon Die beiden Brüder Graf Hartmann (I.) von Württemberg und Graf Ludwig (III.) von Württemberg entstammten einer um 1160/70 geschlossenen württembergisch-kirchbergischen Ehe des Grafen Ludwig (II.) von Württemberg, welche für den endgültigen Wiederaufstieg der Württemberger als Grafengeschlecht von Bedeutung war. Durch die Hochzeit des Grafen Hartmann (I.) von Württemberg mit einer veringischen Grafentochter gewann er weiteren Besitz in Oberschwaben. Seinen Sohn Graf Konrad (III.) stattete er mit dem veringischen Erbe aus - die Siedlung Grüningen (Stadt Riedlingen). Konrad (III.) nahm seine Zubenennung nun sowohl von Grüningen als auch von Württemberg. Doch nicht nur den beachtlichen Besitz brachte die Hochzeit des Grafen Hartmann (I.) von Württemberg mit sich, sondern es brachte auch das veringische Wappen in das Haus Württemberg, welches fortan das Hauptwappen der Württemberger sein sollte - die drei übereinanderliegenden schwarzen Hirschstangen auf goldenem Grund. Erstmals wurde es als Siegel auf einer von Graf Konrad (III.) von Grüningen im Jahre 1228 ausgestellten Urkunde gefunden. Im Kern besitzt Grüningen zwei mittelalterliche Burgen. Das »obere Schloss« diente den Grafen als Sitz, das mitten im Dorf gelegene »untere Schloss« hat vielleicht der grüningischen Ministerialität als Wohnsitz gedient.Unweit von Grüningen liegt das Zisterzienserkloster "Heiligkreuztal". Einer Sage nach ist der Name auf das Geschenk einer Heiligkreuzreliquie des Grafen von Landau-Grüningen zurückzuführen. Die Familien Grüningen-Landau und Hornstein nahmen sich in schweren Zeit dem Kloster besonders an (durch Schenkungen und Verkäufe). Konrads (III.) Sohn Graf Hartmann (I.) von Grüningen nannte sich ausschließlich nach Grüningen. Mit ihm beginnt die Geschichte der württembergischen Linie Grüningen-Landau. Bereits 1256 wird jedoch deutlich, dass sich Graf Hartmann (I.) von Grüningen mit der Burg Landau ein neues Herrschaftszentrum geschaffen hatte. Diese Burg am Steilrand des Donautals bei Binzwangen ist mittlerweile abgegangen. Der Siedlungsname Landauhof erinnert noch an diese Anlage. Ab 1274 ist zu beobachten, dass sich Hartmanns (I.) Söhne in Urkunden bald nur noch nach der Burg Landau nannten, obgleich sie in ihren Siegeln weiterhin den Bezug zu Grüningen wahrten. Im Jahre 1236 brachte Kaiser Friedrich der II. den Alpenübergang von Verona zum staufischen Besitz im Algäu und in Oberschwaben unter seine Kontrolle. Wohl unter Zwang kam es um 1243 unter anderem zum Verkauf Egolfs mit der Grafschaft im Alpgau aus dem Besitz des Grafen Hartmann (I.) von Grüningen. Diese Verkäufe liefen der nach Ostschwaben zielenden Ambitionen der Grafen von Grüningen entgegen. Es war eine von Graf Hartmann (I.) von Württemberg sorgfältig aufgebauten Position. Als jedoch 1245 das staufische Herrschaftssystem den entscheidenden Legitimationsverlust erlitt nutzten die schwäbischen Grafen die Gelegenheit - begünstigt durch antistaufische päpstliche Diplomatie - um verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Hierbei spielten die Vettern Graf Hartmann (I.) von Grüningen und Ulrich (I.) von Württemberg die entscheidende Rolle. Sie haben die entscheidenden Schritte zur Ablösung der Stauferherrschaft in Schwaben und zur Begründung der Herrschaft Württemberg vollzogen. Beide sollen 7.000 Mark Silber und je die Hälfte des Herzogtums Schwaben zugesichert bekommen haben. Beide verliessen sodann wie vereinbart die Schlacht vor Frankfurt 1246 zwischen König Konrad (IV.) und dem Gegenkönig Heinrich Raspe das Heer Konrads mit zwei Dritteln seiner Krieger, so dass er abziehen musste. Heinrich Raspe liess König Konrad (IV.) umgehend auf dem Frankfurter Hoftag das Herzogtum Schwaben sowie alle seine Güter nördlich der Alpen absprechen. Auf dem ersten allgemeinen Hoftag König Wilhelms von Holland (Nachfolger von Heinrich Raspe) wurde 1252 die Depossedierung Konrads (IV.) wiederholt. Papst Gregor (IX.) bestätigte die Entscheidung und dehnte im Zuge seiner antistaufischen Politik den Einfluss der schwäbischen Grafengruppe auch auf die süddeutsche Reichskirche aus. Die Hoftagsentscheide von 1246 und 1252 waren Signale für den Zugriff auf staufische Positionen. Ulrich (I.) und Hartmann (I.) erhielten Reichslehen und -pfandschaften sowie Klostervogteien und bemächtigten sich staufischen Eigengutes. Graf Hartmann (I.) von Grüninger erhielt von König Wilhelm 1252 die Stadt und Burg Markgröningen als nichtfürstliches Fahnenlehen des Reiches.Die Situation änderte sich mit der Herrschaftsantritt von König Rudolf von Habsburg, welcher ab 1273 energisch die Politik der Rückforderung des einst staufischen Reichsgutes betrieb. Unter dem Druck, welcher von dem neuen Königtum auf die schwäbischen Dynasten ausgeübt wurde, löste sich die grüningisch-württembergische Aktionseinheit auf. Während Ulrich (II.) von Württemberg den Kompromiss mit König Rudolf suchte und größere Komplexe abgeben musste, leistete Hartmann (I.) von Grüningen von Anfang an kostspieligen militärischen Widerstand bis zu seinem Tod 1280 als Gefangener auf der Burg Hohenasperg. Durch die Rückgewinnung Markgröningens zerbrach die grüningische Herrschaftsposition im Unterland völlig. Die oberländische wurde zusätzlich durch Aufkäufe von König Rudolf von Habsburg entlang der Donau eingeengt. Weiterhin trugen schuldenhalber getätigte Verkäufe zum Zerfall der grüninischen Herrschaftsposition bei. Versuche der Söhne von Graf Hartmanns (I.) Markgröningen zurückzugewinnen scheiterten völlig. Die letzten Rechte und Besitzkomplexe im heutigen Großraum Stuttgart gingen bis zum Jahre 1300 praktisch vollständig verloren. Die Familie blieb fortan auf das Oberland beschränkt. Aber auch hier wurden schuldenhalber immer häufiger Verkäufe vorgenommen. Das Jahr 1323 markiert mit dem Verkauf der Burg Landau eindrucksvoll den Abstieg des Geschlechts. Zusammen mit dem herrschaftlichen Niedergang ging ein sozialer einher. Während noch Eberhard (I.) und Eberhard (II.) standesgemäße Ehen eingehen konnten, heiratete Eberhard (III.) in zweiter Ehe allem Anschein nach bereits eine Frau von niederer Herkunft. Die Söhne aus dieser Ehe führten den Grafentitel nicht mehr. Durch das Phänomen des adligen Söldnerwesens gelang es den Landauern zumindest zeitweilig ihren Niedergang aufzuhalten. Seit dem frühen 14. Jahrhundert versuchten immer häufiger Hoch- und Niederadlige aus dem deutschsprachigen Raum in Italien Fuß zu fassen, um als Söldner von Herrschaftsträgern zu Geld und Einfluss zu gelangen. Es bildeten sich Söldnertruppen ('Condottieri') unter dem Kommando von einem oder zwei Söldnerführern. Sie kämpften 'a condotta', d.h. sie vermieteten jedem der zahlte ihre Kompanie. Unter den berühmtesten Führern erscheinen gleich mehrere Mitglieder des Hauses Landau. Der erste war Graf Konrad (III.) des Hauses Landau, welcher 1363 in Oberitalien fiel. Seine beträchtlichen Einnahmen ermöglichten es allem anscheinend nach seinem Vater Eberhard (III.) im Jahre 1356 die Burg und Herrschaft Landau zurückzukaufen. Auch Ludwig (II.) und Eberhard (IV.) - Brüder von Konrad (III.) - traten als bedeutende Söldnerführer in Erscheinung, oft gemeinsam mit John Hawkwood (Giovanni Acuti). Im Jahre 1376 erhielt Ludwig (II.) von Landau eine uneheliche Tochter von Bernabò Visconti zur Frau. Wenige Jahre später zeigte sich in die eingetretene Gewichtsverschiebung zwischen den beiden württembergischen Linien. Graf Eberhard (III.) von Württemberg (der Milde) heiratete 1380 eine eheliche Tochter Bernabòs (Antonia Visconti) und erhielt eine Aussteuer in Höhe von 70.000 Gulden. Dahingegen mussten sich die Landauer mit einer Aussteuer von 12.000 Gulden abfinden. Schlussendlich konnten die Söldnerreisen der Landauer den Abstieg nicht aufhalten. Die Grafen von Landau schieden in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sogar aus dem Grafenstand aus. Quelle: Das Haus Württemberg - Ein biographisches Lexikon Anmerkung: |