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Die Grafen Werner von Grüningen
(Anfang 11. bis Anfang des 12. Jahrhunderts) Werner (I.)-(IV.) waren vier aufeinanderfolgenden Gaugrafen in Hessen im 11. und 12. Jahrhundert. Das Geschlecht stammte aus Schwaben und gewann während der Regierungszeit von König Konrad (II.) Einfluss im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches begann an Weihnachten des Jahres 800 mit der Krönung Karl der Großen zum römischen Kaiser, welche von Papst Leo (III.) vollzogen wurde. Das Wappen sowie die Reichsfahne des Heiligen Römischen Reiches zeigte einen schwarzen Adler in goldenem Grund und gehen auf die Feldzeichen der römischen Legionen zurück. Diese bestanden aus einer senkrechten Tragestange, an dessen oberen Ende eine ein Adler auf einer Querstange befestigt war. Die Reichsfahne wurde in der Zeit der Kreuzzüge um ein rot-weißes Kreuzbanner ergänzt. Damit ließen sich die kreuzfahrenden Nationen oder Ritterorden unterscheiden, und das christliche Bewusstsein eindeutig darstellen. Von 1024 an sind Werner (I.) und seine Nachfahren zunächst als Vögte der Reichsabtei Kaufungen dokumentiert und ab 1027 als Inhaber der Gaugrafschaft Maden in Nordhessen und gewinnen andere Grafschaften an der Lahn dazu. Die Abstammung Werners (I.) ist nicht unstrittig. Jedoch war er wohl ein Sohn des Grafen Adalbert I. von Winterthur (* um 950, † 08. September 1030) aus dem Hause der Udalrichinger.
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Werner (I.) war Graf von Winterthur, Vogt von Kaufungen und Gaugraf von Hessen in Maden. Er heiratete Irmengard von Nellenburg, wohl eine Schwester des Grafen (Eppo) Eberhard (V.) von Nellenburg, und Tochter von Mangold (I.) im Zürichgau. Aus dieser Ehe entstammten vier Söhne:
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Der schwäbische Ritter Werner (I.) war offenkundig ein getreuer Gefolgsmann von Konrad (II.), der 1024 in Chamba zum König gewählt worden war und danach seine Parteigänger mit Ämtern, Lehen und Privilegien belohnte. Nach dem Tode des Grafen Dodiko wurde Werner (I.) als Gaugraf in Nordhessen eingesetzt. Bis zu seinem Tod erwarb Werner (I.) in Nordhessen, and der Lahn und im Neckargau weitere ansehnliche Besitztümer und Rechte, die an Bedeutung seinem ererbten Besitz in Schwaben weit überlegen waren.
Zumindest seit Werner (I.) hielt die Familie das erbliche Reichsamt des 'primicerius et signifer regis' (Vorstreiter und Bannerträger des Königs). Er fiel am 22. August 1040 als Vorstreiter und Bannerträger Heinrichs (III.) in dessen Feldzug gegen Bretislav (I.) von Böhmen. Bei einem Vorstoß mit seinen hessischen Mannen geriet er in einen Hinterhalt und fand mit vielen seiner Leuten, darunter auch sein Sohn Liutfrid, den Tod. Während Adalbert (II.) den Vater als Graf Adalbert (II.) von Winterthur im Thurgau beerbte folgte Werner (II.) seinem Vater als Graf in Hessen und im Neckargau nach. Adelheid, Tochter von Adalbert (II.), heirate den Grafen Hartmann (I.) von Dillingen (* um 1040, †16.04.1120). Aus dieser Verbindung entstand die Grafschaft Kyburg, da sich Hartmann (I.) fortan nach dem neuen Stammsitz von Kyburg nannte.
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Werner (II.) war der jüngste der vier Söhne des Grafen Werner (I.) von Winterthur. Als Gaugraf von Hessen bzw. Graf von Maden residierte Werner (II.) zumindest von 1045 an auf der Obernburg in Gudensberg in Nordhessen und nannte sich wohl sobald auch Graf von Gudensberg. Diese Grafschaft war zuvor seit der Zeit von Kaiser Otto (I.) ein Lehen der Erzbischöfe von Mainz gewesen. Zusätzlich zu den ererbten Ämtern und Besitztümern erlangte er auch noch die Vogtei des Stiftes Weilburg.
Werner (II.) fiel zusammen mit sein Bruder Graf Adalbert (II.) von Winterthur am 18. Juni 1053 in der Normannenschlacht von Civitate. Die beiden Brüder stellten mit 600 schwäbischen Fußsoldaten das einzige nicht-italienische Kontingent des vernichtend geschlagenen Heeres von Papst Leo (IX.), mit dem sie verwandt waren. Wie auch schon sein Vater war Werner (II.) Vorstreiter und königlicher Bannerträger. Die Forschung geht davon aus, dass dieses Reichsamt in dieser Zeit vererbt wurde. Nachfolger als Graf von Maden wurde sein Sohn Werner (III.) von Grüningen.
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Werner (III.) von Grüningen war der einzige Sohn des Grafen Werner (II.) von Maden und im Neckargau. Beim Tode seines Vaters war er noch minderjährig. Somit verwaltete zunächst seine Mutter das hessisches Erbe für ihn, während Eberhard (VI.) der Selige von Nellenburg - ein Vetter seines Vaters Werners (II.) - zumindest zeitweise Graf im Neckargau wurde.
Um 1060 heiratete er Wilibirg von Achalm, Tochter von Rudolf (I.) von Achalm und Adelheid von Wülfingen. Dadurch erwarb er und in der Folge auch sein Sohn Werner (IV.) von Grüningen weiteren wertvollen Besitz im Neckargau, um Achalm, im Thurgau, und im Raum Lorch und Worms. Von 1061 an, inzwischen volljährig geworden, war Werner (III.) offiziell Inhaber der Grafschaft Maden im Hessengau, welche die Gebiete um Fritzlar, Rotenburg, Spangenberg, Melsungen und Homberg an der Efze umfasste. Dazu kamen ab 1062 bzw. 1065 zumindest Teile der Ohm-Lahn-Grafschaft (Weilburg), Großlinden südwestlich von Gießen, und Homberg an der Ohm. Wohl um anzuzeigen, daß er ein Nachkomme der Grafenfamilie war, welche erblich das Reichsamt des königlichen Bannerträgers inne hatte, nannte sich Werner (III.) auch Werner von Grüningen. Dieses Reichsamt war bis zum im Jahre 1336 mit dem Reichslehen von Burg und Stadt Grüningen (Markgröningen) verbunden. Im Jahre 1336 kaufte Ulrich (III.) von Württemberg die Stadt Markgröningen und erwarb somit auch das Recht auf die Reichssturmfahne (goldene Fahne mit Schwenkeln, belegt mit dem schwarzen Adler des Heiligen Römischen Reich deutscher Nation). Am 24. Februar 1065 wurde Werner (III.) in Ingelheim im Alter von noch nicht einmal 25 Jahren in einem Handgemenge erschlagen. Er hinterließ seinen etwa fünfjährigen Sohn Werner (IV.) die Grafschaft Maden-Gudensberg und den schwäbische Besitz. Der südliche Teil der Ohm-Lahn-Grafschaft hingegen, welche Werner (III.) im Jahre 1062 und 1065 erlangt hatte, fiel an die Grafen von Gleiberg, und der nördliche Teil kam als Grafschaft Ruchesloh an die Bilsteiner.
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Werner (IV.) war der einzige Sohn des am kaiserlichen Hofe einflußreichen Grafen Werner (III.) von Grünigen und der letzten Vertreter seines Hauses. Da Werner beim Tode seines Vaters noch minderjährig war, verwaltete seine Mutter Willibirg von Achalm sein Erbe für ihn, während ein Vetter seines Großvaters, Eberhard (VI.) der Selige von Nellenburg, wohl sein Vormund wurde.
Durch Seine Mutter erwarb er weiteren wertvollen Besitz in Süddeutschland. Unter anderem im Jahre 1089/1090 im Bempflinger Vertrag, einem Erbvergleich zwischen den beiden Brüdern Graf Luitold von Achalm und Graf Kuno von Wülflingen, den Stiftern des Klosters Zwiefalten, und ihrem Neffen Werner (IV.) von Grüningen. Werner (IV.) nannte sich wie auch schon sein Vater meist Werner von Grüningen, um damit das erbliche Recht seiner Familie auf das mit dem Reichslehen von Burg und Stadt Grüningen (Markgröningen) verbundene Reichsamt des königlichen Bannerträgers zu betonen. Werner (IV.) hatte als Gaugraf und Vogt ausgedehnten Besitz im Hessengau, im Neckargau, im Lahngau und zu Worms. Unter seinem ausgedehnten gräflichen Besitz und Vogteien befanden sich das Stift Worms, die Klöster Kaufungen, Hasungen und Breitenau (welches er selbst 1113 gründete) sowie das Stift Fritzlar und Weilburg. Am 22. Februar 1121 starb Werner IV. von Grüningen als der bei weitem mächtigste Graf in Hessen ohne männlichen Erben. Sein einziges Kind, eine Tochter unbekannten Namens, hatte 1116 Adalbert von Kislau geheiratet, war aber bereits 1121 noch vor ihrem Vater und kinderlos gestorben. Noch im selben Jahr nennt sich Giso (IV.) Graf von Gudensberg, und tritt so offensichtlich in die Erbfolge ein. Nach dem Tod von dessen Sohn Giso (V.) im Jahre 1137 fiel die Grafschaft Maden über die Erbtochter Gisos (IV.), Hedwig, an den Landgrafen Ludwig I. von Thüringen.
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